Euro 7: Einigung auf neue EU-Vorschriften zur Verringerung der Emissionen im Straßenverkehr
Die Verordnung über die Typgenehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen (Euro 7) soll den Übergang zu sauberer Mobilität unterstützen und die Preise für Privat- und Nutzfahrzeuge für Bürger und Unternehmen erschwinglich halten. Fahrzeuge müssen die neuen Normen über einen längeren Zeitraum erfüllen, damit sie während ihrer gesamten Lebensdauer sauberer bleiben.
Aktualisierte Grenzwerte für Abgasemissionen
Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge einigten sich die Verhandlungsführer darauf, die derzeitigen Prüfbedingungen und Abgasemissionsgrenzwerte von Euro 6 beizubehalten. Auf Wunsch des Parlaments wird die Anzahl der Abgaspartikel auf dem Niveau von PN10 gemessen (anstelle von PN23, wodurch auch kleinere Partikel erfasst werden).
Für Busse und Lkw enthält der vereinbarte Text strengere Grenzwerte für Abgasemissionen, die im Labor (z. B. ein NOx-Grenzwert von 200mg/kWh) und unter realen Fahrbedingungen (NOx-Grenzwert von 260 mg/kWh) gemessen werden, wobei die derzeitigen Prüfbedingungen von Euro VI beibehalten werden.
Weniger Partikelemissionen von Reifen und Bremsen, längere Haltbarkeit der Batterien
Die Einigung legt Grenzwerte für Bremspartikel-Emissionen (PM10) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge fest (3mg/km für reine Elektrofahrzeuge; 7mg/km für die meisten Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (ICE), Hybrid-Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie 11mg/km für große leichte Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor). Sie führt außerdem Mindestleistungsanforderungen an die Haltbarkeit von Batterien in Elektro- und Hybrid-Pkw (80% vom Beginn der Lebensdauer bis zu fünf Jahren oder 100 000 km und 72% bis zu acht Jahren oder 160 000km) und leichten Nutzfahrzeugen (75% vom Beginn der Lebensdauer bis zu fünf Jahren oder 100 000 km und 67% bis zu acht Jahren oder 160 000km) ein.
Bessere Informationen für Verbraucher
Der Text sieht einen Umweltpass für Fahrzeuge vor, der für jedes Fahrzeug bereitgestellt werden soll und Informationen über seine Umweltleistung zum Zeitpunkt der Zulassung enthält (wie Schadstoffemissionsgrenzwerte, CO2-Emissionen, Kraftstoff- und Stromverbrauch, elektrische Reichweite und Haltbarkeit der Batterie). Fahrzeugnutzer erhalten außerdem Zugang zu aktuellen Informationen über den Kraftstoffverbrauch, den Batteriezustand, die Schadstoffemissionen sowie zu weiteren relevanten Informationen, die von bordeigenen Systemen und Überwachungseinrichtungen erzeugt werden. Darüber hinaus müssen Automobilhersteller ihre Fahrzeuge so konstruieren, dass Manipulationen an Abgasreinigungssystemen durch die Digitalisierung der Fahrzeugüberwachung verhindert werden.
Zitat
Berichterstatter Alexandr Vondra (ECR, CZ) sagte: „Mit dieser Einigung ist es uns gelungen, ein Gleichgewicht zwischen den Umweltzielen und den wesentlichen Interessen der Hersteller zu schaffen. Ziel der Verhandlungen war es, die Erschwinglichkeit neuer kleinerer Pkw mit Verbrennungsmotor für Kunden im Inland sicherzustellen und gleichzeitig der Automobilindustrie zu ermöglichen, sich auf den erwarteten umfassenden Wandel der Branche vorzubereiten. Die Europäische Union wird nun auch die Emissionen von Bremsen und Reifen angehen und eine längere Haltbarkeit der Batterien gewährleisten.“
Nächste Schritte
Parlament und Rat müssen die Einigung förmlich billigen, bevor sie in Kraft treten kann. Die Verordnung gilt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge 30 Monate nach ihrem Inkrafttreten und für Busse, Lkw und Anhänger nach 48 Monaten (für Fahrzeuge von Kleinserienherstellern gilt sie ab dem 1. Juli 2030 für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge und ab dem 1. Juli 2031 für Busse und Lkw).
Hintergrund
Am 10. November 2022 hat die Kommission strengere Normen für Luftschadstoffemissionen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor unabhängig vom verwendeten Kraftstoff vorgeschlagen. Die derzeitigen Emissionsgrenzwerte gelten für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Euro 6) sowie für Busse, Lkw und andere schwere Nutzfahrzeuge (Euro VI). Neu ist, dass der Euro-7-Vorschlag auch Emissionen erfasst, die nicht aus dem Auspuff stammen (Mikroplastik von Reifen und Partikel von Bremsen), und Anforderungen an die Haltbarkeit von Batterien enthält.
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