Verlust von Kunststoffgranulat: Rat der Europäischen Union stellt neue Vorschriften zur Verringerung der Verschmutzung durch Mikroplastik vor

Der Rat und das Europäische Parlament haben sich am 8. April vorläufig auf eine Verordnung zur Vermeidung des Eintrags von Kunststoffgranulat – einem industriellen Rohstoff zur Herstellung von Kunststoffprodukten – in die Umwelt geeinigt. Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, den Umgang mit Kunststoffgranulat in allen Phasen der Lieferkette zu verbessern, ob an Land oder auf See.
Neue Verordnung zur Verringerung von Mikroplastik  
   

Bessere Vermeidung von Granulatverlusten

Nach den neuen Vorschriften wäre das Hauptziel der Betreiber und Beförderer aus der EU und aus Drittländern die Vermeidung von Kunststoffgranulatverlusten. Ein klarer Rahmen legt Pflichten für Fälle unbeabsichtigter Verluste fest, wobei der Schwerpunkt auf Sanierungsmaßnahmen liegt. In den Risikomanagementplan, den jede Anlage erstellt, in der mit Granulat umgegangen wird, wird ein klarer Maßnahmenkatalog aufgenommen. Diese Maßnahmen würden unter anderem die Verpackung, das Be- und Entladen, die Schulung der Beschäftigten sowie die erforderliche Ausrüstung betreffen.

Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Beförderer aus der EU und aus Drittländern zu gewährleisten und die Rechenschaftspflicht und Transparenz für alle Beförderer von Kunststoffgranulat sicherzustellen, müssen Beförderer aus Nicht-EU-Ländern einen Bevollmächtigten in der EU benennen.

Vereinfachung und Einhaltung der Vorschriften 

Im Einklang mit den Zielen der Vereinfachung für kleinere Unternehmen und dem Ansatz des Rates schafft die vorläufige Einigung ein Gleichgewicht zwischen einem hohen Umweltschutzniveau und Anforderungen an Unternehmen, die an deren unterschiedliche Größe angepasst sind. In diesem Sinne müssen Betreiber, die jährlich mit mehr als 1 500 Tonnen Kunststoffgranulat umgehen, ein von einer unabhängigen dritten Stelle ausgestelltes Zertifikat erlangen. Kleine Unternehmen, die ebenfalls mit mehr als 1 500 Tonnen jährlich umgehen, können weniger strenge Pflichten in Anspruch nehmen, etwa eine einmalige Zertifizierung, die innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten durchzuführen ist. Schließlich müssen Unternehmen, die jährlich mit weniger als 1 500 Tonnen umgehen, und Kleinstunternehmen lediglich eine eigene Konformitätserklärung abgeben.

Seeverkehr

Das dauerhafte Vorkommen von Kunststoffgranulat in der aquatischen Umwelt lässt sich über Jahrzehnte und noch länger nachweisen, da Kunststoffgranulat nicht biologisch abbaubar ist. Im Jahr 2022 wurden etwa 38 % des gesamten in der EU beförderten Granulats auf dem Seeweg transportiert.

Die Mitgesetzgeber haben sich daher auch darauf geeinigt, Pflichten für die Beförderung von Kunststoffgranulat auf dem Seeweg (in Frachtcontainern) festzulegen, einschließlich der Sicherstellung hochwertiger Verpackungen und der Bereitstellung von Informationen zu Transport und Ladung gemäß den Leitlinien der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation.

Nächste Schritte

Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Anschließend wird die Verordnung nach einer Überprüfung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen von beiden Institutionen förmlich angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Verordnung wird dann zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung anwendbar. Um die Einhaltung der Vorschriften im Seeverkehrssektor zu erleichtern, haben die Mitgesetzgeber einer Verschiebung der Anwendung der entsprechenden Vorschriften um ein Jahr zugestimmt (gegenüber den übrigen in der Verordnung festgelegten Vorschriften).

Hintergrund

Schätzungen zufolge gelangten im Jahr 2019 in der EU 52 140 bis 184 290 Tonnen Granulat in die Umwelt. Granulatverluste können in verschiedenen Phasen der Wertschöpfungskette auftreten. Derzeit gibt es keine EU-Vorschriften, die speziell Kunststoffgranulatverluste erfassen, obwohl diese negative Auswirkungen auf Umwelt, Klima, Wirtschaft und möglicherweise auf die menschliche Gesundheit haben. Kunststoffgranulat ist nach Beschichtungsfarben und Reifen die drittgrößte Quelle der unbeabsichtigten Freisetzung von Mikroplastik.

Autor: Rat der Europäischen Union
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