Prüfung polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in Gummimahlgut im ITC-Labor

22.08.2023
Im August 2022 endete die Übergangsfrist für die Grenzwerte für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Gummimahlgut, das auf Spiel- oder Sportplätzen verwendet wird (REACH-Änderungsverordnung Nr. 2021/1199).

Ab sofort muss jede Charge dieser Produkte geprüft werden und den Grenzwert von 20 mg/kg PAK einhalten.

Die Laboratorien der Gesellschaft INSTITUT PRO TESTOVÁNÍ A CERTIFIKACI, a. s. bieten die Prüfung polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in Gummimahlgut (PAH) gemäß der REACH-Änderungsverordnung Nr. 2021/1199 an.

Autor: INSTITUT PRO TESTOVÁNÍ A CERTIFIKACI, a. s.
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