Überlassen Sie die Konformitätsbewertung Ihrer Produkte und die Erstellung der Konformitätserklärung den Fachleuten von PRVÁ CERTIFIKAČNÁ s.r.o.

12.08.2022
Überlassen Sie die Konformitätsbewertung Ihrer Produkte und die Erstellung der Konformitätserklärung den Fachleuten von PRVÁ CERTIFIKAČNÁ s.r.o.
Das Unternehmen PRVÁ CERTIFIKAČNÁ s.r.o. bietet Ihnen eine fachkundige Konformitätsbewertung Ihrer Produkte und die Erstellung der Konformitätserklärung an. Wir erstellen eine Risikoanalyse und einen Maßnahmenvorschlag zur Beseitigung der Risiken. Wir erstellen das richtige Typenschild für Ihre Produkte.

Als Hersteller müssen Sie eine Risikoanalyse durchführen und sicherstellen, dass Ihre Produkte vor dem Inverkehrbringen auf dem EU-Markt bestimmte Vorschriften erfüllen.

Dieses Verfahren wird als Konformitätsbewertung bezeichnet und sowohl während der Entwurfsphase als auch während der Herstellung des Produkts durchgeführt. Auch wenn Sie den Entwurf oder die Herstellung Ihrer Produkte einem Zulieferer übertragen, tragen Sie weiterhin die Verantwortung dafür, dass die Konformitätsbewertung durchgeführt wird. Die bei der Konformitätsbewertung gewonnenen Informationen müssen in die technischen Unterlagen aufgenommen werden.

So weisen Sie die Konformität Ihres Produkts mit den EU-Vorschriften nach

Sie sollten prüfen, ob für Ihr Produkt EU-Vorschriften gelten. Falls ja, müssen Sie sicherstellen, dass es diesen Vorschriften entspricht, bevor Sie mit diesem Produkt innerhalb der EU frei handeln. Wenn es in dem betreffenden Bereich harmonisierte Normen gibt, kann Ihnen dies dabei helfen, die Konformität des Produkts mit den EU-Vorschriften nachzuweisen.

Was sind harmonisierte Normen?

Harmonisierte Normen werden von anerkannten europäischen Normungsorganisationen erarbeitet: CEN, CENELEC oder ETSI. Wenn Sie sich während der Entwurfs- und Herstellungsphase Ihrer Produkte an harmonisierte Normen halten, entsprechen Ihre Produkte den einschlägigen EU-Vorschriften. Dieser Grundsatz wird als „Konformitätsvermutung“ bezeichnet.

Konformitätsbewertung Ihrer Produkte

In einigen Fällen können Sie als Hersteller die Konformitätsbewertung Ihres Produkts selbst durchführen. In anderen Fällen müssen Sie eine Konformitätsbewertungsstelle (eine sogenannte notifizierte Stelle) hinzuziehen.

Sie sollten die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften für Ihre Produkte durchlesen, um festzustellen, ob Sie die Konformitätsbewertung unter Mitwirkung einer bestimmten Stelle durchführen müssen.

Konformitätsbewertungsstellen

Notifizierte Stellen sind Organisationen, die von den EU-Ländern benannt wurden, um die Konformität bestimmter Produkte vor deren Inverkehrbringen zu bewerten.

Sie können eine notifizierte Stelle aus der Liste auf der Website NANDO (New Approach Notified and Designated Organisations – nach dem neuen Konzept notifizierte und benannte Stellen) auswählen.

So führen Sie die Konformitätsbewertung selbst durch

Wenn Ihr Produkt nicht von einer unabhängigen Stelle geprüft werden muss, führen Sie die Konformitätsbewertung selbst durch. Dazu gehören die Abschätzung und Dokumentation möglicher Risiken bei der Verwendung Ihres Produkts.

Erstellung der technischen Unterlagen

Ihre technischen Unterlagen sollten alle Dokumente enthalten, die nachweisen, dass Ihr Produkt die technischen Anforderungen erfüllt. Informationen zur Erstellung der technischen Unterlagen.

Wenn Sie an einer Zertifizierung interessiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Autor: PRVÁ CERTIFIKAČNÁ s.r.o.
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