Aktuelle Neuigkeiten aus der Fördermittelwelt
1. Aktuelle und veröffentlichte Förderaufrufe
Gleich zu Beginn des Sommers wurden Förderaufrufe zur Unterstützung der Digitalisierung und Dekarbonisierung der Wirtschaft veröffentlicht, die sich vorrangig an den staatlichen Sektor, öffentliche Forschungseinrichtungen und Hochschulen richten.
Ziel der Förderaufrufe ist die Unterstützung hochwertiger Projekte der Grundlagenforschung und der industriellen Forschung auf den Stufen TRL 1-3. Einfach erklärt geht es dabei um die Messung des Reifegrads einer Technologie während ihrer Forschungs- und Entwicklungsphase bis hin zu ihrer Einführung in die Praxis).
DIGITALISIERUNG DER WIRTSCHAFT
Der am 4.7.2023 veröffentlichte Förderaufruf unterstützt Forschungsprojekte zur Digitalisierung der Wirtschaft mit einer maximalen Fördersumme von 1 Mio. EUR bei Durchführung des Projekts im Rahmen einer Partnerschaft und 500 Tsd. EUR ohne Projektpartnerschaft.
Bei der Grundlagenforschung (TRL 1), der Beobachtung grundlegender Prinzipien, beträgt die Beihilfeintensität 100%. Bei der industriellen Forschung (TRL 2-3), von der Formulierung des Technologiekonzepts bis zum experimentellen Machbarkeitsnachweis, beträgt die Beihilfeintensität je nach Unternehmensgröße 50-70%.
Zu den förderfähigen Aktivitäten gehören:
- industrielle Technologien (z. B. Automatisierung in der Industrie),
- digitale Schlüsseltechnologien (z. B. Cybersicherheit; Quantentechnologien, Sensoren und das Internet der Dinge; Mikroelektronik, elektronische Komponenten und Cloud-Lösungen),
- neu entstehende unterstützende Technologien,
- fortschrittliche Materialien für den Bereich der Digitalisierung,
- künstliche Intelligenz (KI) und Robotik,
- fortschrittliche Rechentechnologien.
DEKARBONISIERUNG DER WIRTSCHAFT
Der am 4.7.2023 veröffentlichte Förderaufruf unterstützt Forschungsprojekte zur Dekarbonisierung der Wirtschaft mit einer maximalen Fördersumme von 3 Mio. EUR bei Durchführung des Projekts im Rahmen einer Partnerschaft und 1 Mio. EUR ohne Projektpartnerschaft.
Bei der Grundlagenforschung (TRL 1) beträgt die Beihilfeintensität 100%. Bei der industriellen Forschung (TRL 2-3) beträgt die Beihilfeintensität je nach Unternehmensgröße 50-70%.
Zu den förderfähigen Aktivitäten gehören:
- Klimawissenschaften und Lösungen zur Bewältigung des Klimawandels,
- kohlenstofffreie Energiewirtschaft (z. B. Speicherung, Versorgung, Energienetze und -systeme),
- Elektrifizierung,
- Wasserstoff, Batterietechnologien und alternative Kraftstoffe,
- sauberer, sicherer, erschwinglicher und intelligenter Verkehr und entsprechende Mobilität,
- emissionsarme industrielle Prozesse und Materialien,
- Bioökonomie, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft.
Beide Förderaufrufe sind bis zum 6.11.2023 geöffnet.
Wir weisen darauf hin, dass sich Unternehmen (kleine, mittlere und große Unternehmen) nur als förderfähige Partner an den Förderaufrufen beteiligen können, wobei an einem Projekt maximal 5 Einrichtungen (1 Antragsteller + 4 Partner) beteiligt sein dürfen.
2. Lang erwartete Digitalisierungs- und Innovationsgutscheine
Die Slowakische Innovations- und Energieagentur (SIEA) hat am Freitag, dem 14.7.2023, gleich zwei Förderaufrufe zur Vergabe von Digitalisierungs- und Innovationsgutscheinen veröffentlicht. Eine Teilnahme an beiden Förderaufrufen ist ab dem 14.8.2023 in monatlichen Runden bis zur Ausschöpfung der bereitgestellten Mittel möglich. Mit der Vorbereitung des Antrags können Sie jedoch bereits jetzt beginnen.
Teilnehmen können Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen und im Fall des Digitalisierungsgutscheins auch große Unternehmen.
DIGITALISIERUNGSGUTSCHEIN
Die bereitgestellte Summe beträgt 14.634.000 EUR. Die maximale Beihilfeintensität beträgt 85% der gesamten förderfähigen Projektausgaben und wird im Rahmen der De-minimis-Regelung gewährt.
Die Mindestförderung beträgt 5.000 EUR und die Höchstförderung 15.000 EUR.
Gefördert werden Projekte mit individuellen Lösungen in den folgenden Bereichen:
- Cybersicherheit,
- künstliche Intelligenz (KI),
- Automatisierung und digitale Prozesse,
- Cloud-Technologien,
- Optimierung interner Prozesse,
- Daten und Analytik,
- elektronischer Handel (E-Commerce),
- Digitalisierung von Industrie und Produktion,
- Digitalisierung des Finanzwesens,
- Digitalisierung des Internets der Dinge (IoT).
Für die förderfähigen Aktivitäten wird als Ergebnis der Vorschlag einer konkreten Lösung in Form einer Studie, einer Analyse oder eines Vorschlags für Vorgehensweisen oder Prozesse der eigentlichen Digitalisierung anerkannt. In diesem Ergebnis muss jedoch die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Digitalisierung des Unternehmens klar hervorgehoben werden.
INNOVATIONSGUTSCHEIN
Der bereitgestellte Betrag beläuft sich auf 9.146.400 EUR. Die max. Beihilfeintensität beträgt 85% der gesamten förderfähigen Projektausgaben und wird im Rahmen der De-minimis-Regelung gewährt.
Bei Aktivität A. beträgt die Förderung min. 5.000 EUR und max. 15.000 EUR.
Bei Aktivität B. beträgt die Förderung min. 2.000 EUR und max. 15.000 EUR.
Folgende Aktivitäten werden gefördert:
•Aktivität A. - Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen mit dem Ziel, neue Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse zu entwickeln oder bestehende zu verbessern und anschließend Kenntnisse und Technologien in die Praxis umzusetzen.
Dabei handelt es sich z. B. um Messungen, Diagnostik, Prüfungen, Berechnungen, Softwareentwicklung, Hardwareentwicklung, Materialentwicklung, Prozessoptimierung, die Entwicklung von Funktionsmustern im Zusammenhang mit der Entwicklung oder Einführung eines neuen Produkts sowie weitere Möglichkeiten.
Für die förderfähigen Aktivitäten A. werden Ergebnisse in Form von Studien, Analysen, Forschungsberichten, Verfahren oder Prozessen, technischen Unterlagen oder Zeichnungsunterlagen zu neuen/innovativen Produkten sowie gegebenenfalls die Lieferung ihrer Modelle oder Prototypen und Funktionsmuster usw. anerkannt.
•Aktivität B. - Schutz gewerblicher Eigentumsrechte mit dem Ziel, amtliche Aufrechterhaltungsgebühren im Zusammenhang mit der Einreichung von Anmeldungen zum Schutz gewerblicher Eigentumsrechte in der Slowakei oder im Ausland zu erstatten.
Für die förderfähigen Aktivitäten B. werden Ergebnisse in Form einer Gebrauchsmusteranmeldung (technische Lösung) oder einer Patentanmeldung sowie Gebühren für die Aufrechterhaltung eines Patents oder Gebrauchsmusters anerkannt.
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13.10.2026 Unter großem Interesse der Fachöffentlichkeit und internationaler Aufmerksamkeit hat heute unter der Leitung des Messeveranstalters P. E. Schall die 30. Fakuma – internationale Fachmesse für Kunststoffverarbeitung – begonnen.